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Nach der bisherigen Verhandlungsführung war das Urteil zu erwarten. Der SPD Kreisverband Starnberg ist enttäuscht, dass das Gericht den Behauptungen des Beklagten zur Lärmentwicklung nahezu ungeprüft gefolgt ist und dem Trinkwasserschutz für Zehntausende keine große Bedeutung beimisst.