Nach der bisherigen Verhandlungsführung war das Urteil zu erwarten. Der SPD Kreisverband Starnberg ist enttäuscht, dass das Gericht den Behauptungen des Beklagten zur Lärmentwicklung nahezu ungeprüft gefolgt ist und dem Trinkwasserschutz für Zehntausende keine große Bedeutung beimisst.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert