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Stichwort: Klimaschutz ernst nehmen!

1. Klimaschutz ist als eine der “großen Fragen” in die Präambel des Koalitionsvertrags aufzunehmen, da er sämtliche gesellschaftlichen und globalen Handlungsfelder betrifft, wenn man ihn ernst nimmt.

2. Aus umweltpolitischer Sicht sind die Ergebnisse in den Kapiteln “Klima/Energie”, “Umwelt”, “Landwirtschaft” und “Verkehr” des Sondierungspapiers leider ungenügend, um die anstehenden Probleme zu lösen. Ohne massive Verbesserungen macht eine neue große Koalition keinen Sinn.

3. Am Klimaschutzziel für 2020 ist festzuhalten. Zur Erreichung dieses Ziels sind bis Ende 2020 zunächst 9 GigaWatt Braunkohlekapazitäten in den am meisten Schadstoffe emittierenden Kraftwerken stillzulegen. Als zweiter Schritt ist ein Ende der Braunkohlenutzung bis 2025 zu vereinbaren in Kombination mit den bereits vereinbarten Strukturhilfen für die Reviere.

4. Statt sich weiterem Wirtschaftswachstum nach bisherigem Muster zu verpflichten, was der Erreichung der überlebensnotwendigen Klimaschutzziele entgegensteht, sollte sich die Regierungskoalition dafür einsetzen, den Erhalt des Wohlstands und dessen Zugänglichmachung für alle Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit konsequentem Klimaschutz anzustreben.

5. Wird beim Klimaschutz von “marktorientiert” oder “Wirtschaftlichkeit” gesprochen, müssen die reellen Kosten der derzeitigen fossilen und atomaren Energieerzeugung angesetzt werden; Stichworte z.B. externe Kosten, Endlagerung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, welche Kosten anfallen, wenn der Klimaschutz weiter verzögert wird.

6. Diesel-Gate muss noch einmal neu aufgerollt und im Sinne der Umwelt und der Verbraucherinnen und Verbraucher gelöst werden. Eine Nachrüstung sämtlicher Dieselmodelle, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als besonders umweltfreundlich verkauft wurden, muss von den Autobauern finanziert werden. Die Subventionierung des Diesels durch geringere Steuern ist schrittweise in 4 Jahren zu beenden.

7. Mittelfristig ist die Einführung einer CO2-Abgabe zu planen.

8. Die Nutzung des Umweltgiftes Glyphosat ist bis Ende 2021 im Bundesgebiet komplett zu verbieten. Damit ist genügend Umstellungszeit für Landwirte. Nur so besteht eine Chance auf Erhalt und Erholung der Artenvielfalt.

9. Wenn die Verhandler erkennen müssen, dass obige auf dem Sonderparteitag vereinbarten Minimal-Ziele in Sachen Umweltschutz nicht erreichbar sind, sind die Verhandlungen zu beenden.

Seefeld, 17.01.2018