Referentin an diesem Abend war Marion Koppelmann, moderiert hat ihn Dr. Josef Hofmann, als Gäste waren sechs weitere Mitglieder unserer Ortsgruppe erschienen sowie eine uns nahe stehende Ehefrau eines SPD-Mitglieds.

Das Referat hatte den Untertitel “Fakten und Mythen einer hitzig geführten öffentlichen Diskussion”.

Eingangs fand eine kurze Begriffserklärung in Sachen Kindertagesstätte, Krippe, Kindergarten und Hort statt. Die vom Betreuungsgeld bedachten Kinder sind in einem Alter von einem bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr und würden in öffentlicher Betreuung in eine Krippengruppe eingegliedert, die optimaler Weise einen Betreuungsschlüssel von 3 zu 1 bei Einjährigen und später dann 5 zu 1 aufweist, d.h. eine ErzieherIn betreut drei bis fünf Kleinkinder, je nach Alter der Kinder.

Betreuungsgeld erhalten Familien mit Kindern im Alter von ein bis zwei Jahren, wenn man sie nicht in öffentliche Betreuung gibt, d.h. wenn man die Betreuung über die Verwandtschaft oder eine Tagesmutter oder eine private Betreuungseinrichtung organisiert oder als Eltern selbst aktiv wird. Kein Betreuungsgeld erhalten Hartz-IV-Bezieher, da es wie Kindergeld als Einkommen gewertet wird.

Das Betreuungsgeld würde die Öffentliche Hand circa 1,5 bis 2 Milliarden Euro pro Jahr kosten, abhängig davon, wie viele Eltern es beantragen. Geschätzt wird, dass von einem Geburtsjahrgang, der mit ungefähr 600.000 Geburten kalkuliert wird, zwei Drittel der Eltern Betreuungsgeld beantragen werden. Das wäre etwa die gleiche Summe, die man für den Ausbau der Krippenplätze veranschlagt hat. Je nachdem ob ein Krippenplatz innerhalb eines Neubaus kalkuliert wird oder als Anbau stattfindet und auch abhängig von den Grundstückpreisen, schätzt man die Gestehungskosten auf 10.000 bis 20.000 Euro pro Platz. Derzeit haben wir in Deutschland circa 160.000 Krippenplätze für eine Ganztagsbetreuung. Ziel ist es, in Zukunft 35% eines Jahrgangs in Krippen unterbringen zu können. Dazu müssten wir insgesamt noch 260.000 Plätze schaffen. Dabei ist bisher die bundesweite Verteilung sehr unterschiedlich, in einigen Ländern Ostdeutschlands sind schon jetzt über 50% erreicht, in Bayern gerade einmal 6% und im bundesdeutschen Schnitt 13%.

Marion Koppelmann befasste sich daraufhin mit der Gegenüberstellung der Kosten “Krippenplatz contra Betreuunggeld”. Dabei wurde deutlich, dass die Kosten der Krippenunterbringung um ein Vielfaches höher sind, als die des Betreuungsgeldes. Da stehen 12.000 Euro im Jahr gegen 1.800 Euro pro Kind.

Doch warum wird die Krippenunterbringung als so sinnvoll erachtet?

Man hofft dadurch Erwerbsbrüche von Frauen zu vermindern, die Integration von Migrantinnen ins Arbeitsleben zu fördern und Kinder aus den sogenannten bildungsfernen Schichten und solchen mit problematischem Migrationshintergrund aufzufangen. Über solche Maßnahmen eine Steigerung der Geburtenrate zu erreichen, ist eher utopisch. Politik und Wirtschaft hoffen über gesteigerte Produktivität des einzelnen Arbeitnehmers und industriellen Fortschritt, den Rückgang der Bevölkerungszahlen in puncto Sozialversicherungsabgaben wettmachen zu können.

Marion Koppelmann wies in ihrem weiteren Vortrag daraufhin, dass es bei der Krippenunterbringung zu bedenken gäbe, dass bisher die Qualitätsansprüche bei Weitem nicht erfüllt seien. Gemäß der Vorabveröffentlichung einer vom Bundesfamilienministerium und einiger Bundesländern in Auftrag gegebenen Studie (NUBBEK) in Sachen Bildung und Betreuung von Kleinkindern, zeigte sich, dass lediglich 10% der Kitas als sehr gut bewertet wurden, der Rest sei mittelmäßig oder gar schlecht. Desweiteren gibt es eine Studie aus den USA (NICHD), die sich über zehn Jahre lang mit dem Werdegang von Säuglingen bis hin ins Schulalter befasst hat, und die Form der Betreuung in Relation zur Entwicklung gesetzt hat. Dabei stellte sich heraus, dass Kleinstkinder in öffentlicher Betreuung erhöhte Stresssymptome zeigten, die sogar im Blut über die Cortisolmenge nachweisbar waren. Sobald die öffentliche Betreuung über eine Stundenzahl von 10 pro Woche hinausging, konnte bei diesen Kindern noch mit zwölf Jahren ein erhöhtes Aggressionspotenzial festgestellt werden. Wenn sie als Kleinstkinder länger als 30 Stunden pro Woche öffentlich betreut wurden, waren sie später deutlich verhaltensauffällig. Am wenigsten Verhaltensauffälligkeiten zeigten zu Hause von einer psychisch stabilen und permanent anwesenden Bezugsperson betreute Kleinkinder.

Diese Feststellungen decken sich mit der Ansicht der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV), die in ihrem Memorandum zum Thema “Kinderkrippenausbau” von 2007 erklärt, dass für die Entwicklung des kindlichen Sicherheitsgefühls, die Entfaltung seiner Persönlichkeit und für die seelische Gesundheit eine verlässliche Beziehung zu den Eltern am förderlichsten sei. Gerade in den ersten drei Lebensjahren wäre die emotionale und zeitliche Verfügbarkeit von Mutter und Vater dafür von großer Bedeutung. Auch die DPV weist auf den erhöhten Stresslevel der Kleinstkinder bei Fremdbetreuung hin.

Natürlich sind sich alle mit dem Thema Befassten darüber einig, dass es familiäre Umstände und gesellschaftliche und arbeitsmarktbezogene Bedingungen gibt, die eine Fremdbetreuung auch von Kleinstkindern notwendig machen können. Doch sollte man nicht den ökonomischen Wert über die Gefahren stellen, die eine Fremdbetreuung bergen kann. Auch sollte bedacht werden, so die Referentin, dass bei der öffentlich geführten Diskussion, sich Mutterschaft und ein späteres Vollzeit-Muttersein als immer weniger wertgeschätzt und damit auch erstrebenswert darstellt.

Die Studie, die für die Krippenunterbringung sprechen, heben in der Regel immer auf die frühe Arbeitsmarktverfügbarkeit von Müttern ab oder beleuchten, dass in häuslicher Pflege in gewissen Aspekten vernachlässigte Minderheiten einen entscheidenden Entwicklungsvorteil in öffentlicher Betreuung hätten. Wenn Frauen sich aber entscheiden, ihr Kind schon ab einem Jahr ganztags öffentlich betreuen zu lassen und parallel arbeiten zu gehen, errechnete die Referentin aufgrund eines Durchschnittseinkommen, dass die Öffentliche Hand monatlich 1.000 Euro investiert, während 800 Euro in Sozialabgaben fließen und die Frau mit etwa demselben Einkommen vor Steuern nach Hause geht: gewissermaßen ein materielles Nullsummenspiel für die Gesellschaft bei einer Frau mit Durchschnittsverdienst. Doch bei zahlreichen Beschäftigungen, denen Mütter nachgehen, hebt der Eigenanteil an einem Krippenplatz den Verdienst sofort auf. Selbst mit zwei 400-Euro-Jobs wird eine Krippenunterbringung, die die betroffenen Eltern ganztags cira 400 bis 500 Euro kostet, nicht wirklich lohnenswert.

Vor dem Hintergrund, dass zudem die Umsetzung von Qualitätsstandards bisher nicht gewährleistet ist, muss sich die Politik und die Gesellschaft fragen lassen, ob wir eine Entwicklung in diese Richtung wirklich wollen, von der rein materiell betrachtet, lediglich die Wirtschaft profitiert. Parallel darf auch nicht die wachsende Zahl von Burn-out-Ausfällen bei Erwachsenen, die zunehmende Bindungsunfähigkeit, die steigende Zahl von AD(H)S-Fällen und die damit verbundene exponentiell steigende Verabreichung von Methylphenidat bei Kindern vergessen werden. Auch wagte die Referentin den Bezug zwischen dem guten PISA-Abschneiden skandinavischer Länder und dem dort teilweise seit 1985 bezahlten Betreuungsgeld.

Andererseits können wir es uns in Deutschland nicht länger leisten, dass 10 % eines Jahrgangs keinen Schulabschluss haben, dass 20% der Fünfzehnjährigen nicht richtig lesen und schreiben können und somit als verlässliche Arbeitnehmer/innen und Stützen der Gesellschaft nicht zur Verfügung stehen werden. Die Lösung wird dabei zur Zeit überwiegend in einer frühestmöglichen Krippenbetreuung gesehen. Die Referentin machte deutlich, dass es auch noch andere Aspekte für Kinder mit benachteiligendem Umfeld gibt, die eine positive Wirkung auf ihre Entwicklung entfalten könnten, wie etwa Nachschulung der Eltern und Aufklärung in Sachen Kindererziehung sowie Hilfestellung für die Familien. Ein weiteres Problem ist die Erreichbarkeit dieser Bevölkerungsgruppen, die vielleicht mit personell besonders ausgestatteten Brennpunkt-Kitas verbessert werden könnte.

Während des Vortrags wurde immer wieder deutlich, dass die Sichtweisen stark emotional und durch persönliche Lebensumstände und Erfahrungen geprägt sind. Als die Referentin verdeutlichen wollte, dass öffentliche Meinungsmache Pro-Kinderkrippe stattfindet, indem z.B. Tagesthemensprecher ihre persönliche Sichtweise unkommentiert mit Studienergebnissen vermengen, wurde ihr von einem der Zuhörer vorgeworfen, selbst nicht faktenorientiert zu sein. Fakt ist allerdings, dass die öffentliche Meinung zum Thema sich innerhalb eines Jahres von 45% pro und 45 % contra Betreuungsgeld, zu 71 % gegen das Betreuungsgeld verschoben hat, ohne dass (faktisch) an der Ausgestaltung des Betreuungsgeldes etwas geändert wurde.

Ohnehin war es nicht ganz leicht, die Einwände, Bedenken und Diskussionsbeiträge der Teilnehmenden bis zum Ende des Vortrags einzudämmen. Die Referentin hätte sich eine parallele Diskussion vorstellen können, doch im Einvernehmen mit den Anwesenden, versuchte Dr. Josef Hofmann als Moderator, die Diskussion am Ende des Vortrags zu bündeln.

Bei der anschließenden Diskussion bemängelte einer der Anwesenden die Verwendung des Begriffs “Bildungsferne“, da sich darüber auch Menschen diskriminiert fühlen könnten, die eine Lehre gemacht haben. Dr. Josef Hofmann erklärte, dass bei Menschen mit bildungsfernem Hintergrund vor allem die Personenkreise gemeint seien, die sich in keiner Form schulisch oder ausbildungsmäßig eingliedern konnten. Eine weitere Zuhörerin, die in ihrem aktiven Berufsleben Pädagogin war, wies darauf hin, dass es in Bayern im Rahmen des Realschulunterrichts einmal Erziehungskunde für 15-Jährige gegeben habe und sie beim Unterrichten den Eindruck gewonnen hätte, dass diese Stunden von den Schülern und Schülerinnen sehr gut angenommen wurden. Inzwischen seien die Inhalte dieses Fachs in den Biologieunterricht integriert und es wäre den jeweiligen Fachlehrern und Fachlehrerinnen überlassen, ob sie im Unterricht darauf zu sprechen kommen wollten.

Ein Zuhörer teilte mit, wie schwierig es bei seinen Enkelkindern sei, eine Kindergartenbetreuung zu finden, die den persönlichen Qualitätsansprüchen der Eltern genüge. Er führte außerdem seine persönliche Erfahrung an, dass bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Möglichkeit für Frauen, sich auch in Führungspositionen aufzustellen, viel vom Arbeitgeber abhänge.

Einer der Anwesenden, der durch das Erziehen zahlreicher Pflegekinder, einen gegenüber dem Durchschnitt sicherlich erweiterten Blick auf das Thema Kindererziehung hat, bemängelte besonders, dass der arbeitsmarktpolitische Aspekt bei der Diskussion pro und contra Betreuungsgeld viel zu stark gewichtet würde und der Mensch in den Hintergrund trete. Auch hatte er den Eindruck gewonnen, dass bei der öffentlichen Diskussion um das Thema immer mitschwänge, dass persönliche Betreuung der Klein(st)kinder weniger wünschenswert sei, als die öffentliche Betreuung. Dem widersprach der Moderator. Aber sicherlich ist es da wie beim Geschmack, über persönliche Wahrnehmung lässt sich nicht streiten.

Ein weiteres wichtiges Thema bei der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion war der “Systembruch“, den man darin sah, dass über das Betreuungsgeld für die Nicht-Wahrnehmung einer öffentlichen Leistung Geld bezahlt würde.

Als Fazit des Abends und der sich anschließenden Diskussion, kann Folgendes festgehalten werden: 

  • So wie sich das Betreuungsgeld derzeit darstellt, ist es nicht zielführend.
  • Krippenunterbringung kann förderlich sein, aber dazu müssen Qualitätsstandards gewährleistet werden und die Bereitschaft gegeben sein, noch viel mehr Geld in die Hand zu nehmen als bisher angedacht.
  • Die Diskussion um das Thema Betreuung sinnvoll zu führen gestaltet sich schwierig, da emotionsfreie Beiträge schwer und vielleicht auch nicht immer wünschenswert sind, schließlich macht uns als Menschen beides aus: Emotion und Ratio. Und beide sind auch besonders wichtig beim Umgang mit Kindern.
  • Außerdem wird die Krippe nicht das Allheilmittel sein: Unsere Gesellschaft muss in puncto Familienunterstützung sowie Kinderbetreuung – und -erziehung in vielen Bereichen nachbessern. Da wird sich für jede Partei in Regierungsverantwortung die Frage stellen: Woher das Geld dafür nehmen?
  • Ein stärkeres Einfordern von Wirtschaft und besonders Vermögender in Sachen steuerlicher Verantwortung für das Gemeinwohl wird unumgänglich werden.

5 Kommentare
  1. Arbeitsfetischismus
    Arbeitsfetischismus sagte:

    mittlerweile zwingt die ARGE Mütter dazu, eine Vollzeitstelle anzunehmen, selbst wenn sie auch mit Vollzeitstelle weiterhin Hartz IV ergänzend bekommen. Ich hab jetzt Krippen gefunden, wo man 49 Std-woche einem Kleinstkind zumutet. Also bei Arbeitszwang und Druck hört es aber eindeutig auf: für mich ist damit endgültig klar, dass ich in DE kein Kind mehr möchte. Man wird nachher gezwungen sich Vollzeit zu den niedrigsten Löhnen in den Niedriglohnsektor zu werfen und ein Kleinkind in Vollzeitbetreuung abzuschieben. Für mich hat das nichts mehr mit Familienleben zu tun. Wenn ich meinen Beruf Vollzeit ausüben müsste, würd ich mich umbringen. Und jetzt kommen auch noch Leute an und machen Druck, wenn man ein Kind hat und Teilzeit arbeiten will und zwingen einen, dass abzuschieben. Das geht zu weit – ich bleib kinderlos. Endgültig

    Antworten
  2. Marion Koppelmann
    Marion Koppelmann sagte:

    Als Antwort zum Beitrag “Arbeitsfetischismus”:

    “Öffentliche Betreuung & ALG II & Niedriglöhne”

    Dass man als alleinerziehende, ALG-II-beziehende Mutter von der ARGE zur Arbeit “gezwungen” werden kann, trifft nur bedingt zu. Wenn das jüngste Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, kann laut Gesetz Arbeit zugemutet werden, wenn die Betreuung des Nachwuchses gesichert ist (vgl. § 10 SGB II “Zumutbarkeit”). Wobei der Umfang der zumutbaren Arbeit von der beantragenden Person und auch von der Gesamtkinderzahl abhängt. Will aber eine alleinerziehende ALG-II-Bezieherin arbeiten, sollen ihr die Behörden vorrangig einen Betreuungsplatz zuweisen. Einige Quellen im Internet deuten allerdings daraufhin, dass gelegentlich auch eine Arbeit oder Umschulungsmaßnahme zugemutet wird, wenn das zu betreuende Kind unter drei Jahre alt ist und die Betreuung gewährleistet ist. Das scheint abhängig von der Stadt zu sein, in der die ARGE ALG II gewährt. Inwieweit eine derartige Auslegung des SGB-II-Paragrafen in Sachen “Zumutbarkeit” rechtlich abgesichert ist, konnte ich nicht klären.

    Davon abgesehen habe auch ich den Eindruck, dass gesellschaftlich und einkommensbedingt immer mehr Druck aufgebaut wird, bei verfügbarer Ganztagsbetreuung, Vollzeit arbeiten zu gehen, was natürlich mit K(lein[st])kindern eine enorme Herausforderung darstellt. In der vom “Kompetenzzentrum Familienleistungen” des Bundesfamilienministeriums in Auftrag gegebenen Studie: “Ausbau der Kinderbetreuung: Kosten, Nutzen und Finanzierung” der Prognos AG liest man auf den Seiten 23 ff., dass man durch den Ausbau der Kinderbetreuung eine deutliche Einsparung von [Leistungen nach] SGB II erwartet, da besonders Alleinerziehende und Geringverdienende die öffentliche Betreuung nutzen würden. Da eine Ganztagsbetreuung für kleine Kinder je nach Standort mit 1.000 Euro und mehr von der öffentlichen Hand bezuschusst wird, wirkt das Konstrukt schräg, sobald man zu Niedrigstlöhnen arbeiten muss, die immer noch Aufstockung erfordern und nun auch noch durch die Kinderbetreuung subventioniert werden.

    Damit es aber nicht immer mehr zur Überlebensnotwendigkeit wird, bereits Klein(st)kinder in Ganztagsbetreuung geben zu müssen und Niedrigstlöhne zu akzeptieren, wäre es wünschenswert, dass sich gerade Betroffene – Mütter und Väter und alle, die es werden wollen, mit oder ohne ALG II – politisch engagieren. Auf Kinder zu verzichten wäre schade.

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  1. […] SPD Seefeld | Bericht über den öffentlichen Stammtisch zum Thema “Betreuungsgeld” am 21.06.2012 […]

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