… das ist das Ziel der Arbeitsgemeinschaft auf Kreisebene, die federführend von unserem Vorstandsmitglied Dr. Sven Nissen-Meyer und dem Ortsvereinsvorsitzenden von Pöcking Horst Wiegand auf bundesdeutsche Verhältnisse umgemünzt wurde und seit Beginn des Jahres 2016 kreisweit in den SPD-Ortsvereinen vorgestellt wird.
Im Folgenden lesen Sie die Inhalte der Präsentation.
“Vision Zero”
Interkommunaler Arbeitskreis Verkehrssicherheit für ein zivilisiertes und kooperatives Fahrverhalten
Vorschlag für ein zeitlich begrenztes, verkehrstechnisches Experiment im Landkreis STA bei der SPD-KA-Sitzung in Hochstadt 11.05.2016
Horst Wiegand, Vorsitzender SPD-OV Pöcking/Feldafing Dr. Sven Nissen-Meyer, SPD-OV Seefeld
Inhalt
1. Was ist “Vision Zero”?
2. Geschichte der Tempolimits und Todesfälle in der BRD.
3. Unfälle und Unfallursachen in Bayern (BY)
4. Geht “Vision Zero” auch in BY?
Unsere Vorschläge für einen Modellversuch
5. Fazit
6. Gegenargumente
7. Weiterführende Infos
1. Was ist “Vision Zero”?
Ursprung “Vision Zero”
1997: Auftrag an schwedischen Staat, vom schwedischen Parlament angeordnet: Ab 2050 soll auf schwedischen Straßen niemand mehr getötet oder schwer verletzt werden
Der schwedische Weg: Grundsätze
Der Mensch macht Fehler
Das System Verkehr muss mit diesen Fehlern rechnen und sie verzeihen
Nicht nur Unfallbeteiligte tragen Verantwortung, sondern Unfallvermeidung wird zur gesellschaftlichen Aufgabe
Belastbarkeitsgrenzen des menschlichen Körpers sind der entscheidende Maßstab
Unfallfolgen dürfen auch im schlimmsten Falle nicht mehr tödlich sein
Triviale, aber wichtige Erkenntnis:
Keine noch so gute Verkehrserziehung, keine noch so guten Autos und keine noch so guten Straßen
können physikalische und biologische Gesetze außer Kraft setzen, bzgl. der Zerstörung von Leben und Eigentum UND bzgl. schädlicher Emissionen.
Diese Erkenntnis muss bei Lösungsansätzen berücksichtigt werden!
Konkrete Maßnahmen in Schweden
Seit 1997 wird in Schweden umgebaut und umgestellt:
Verkehrsnetz Gesetze Behördenarbeit Haltung zum Verkehr
Alle Unfälle mit Toten / Verletzten werden analysiert insbes. bzgl. Frage:
Wodurch wäre der Unfall zu verhindern gewesen?
Auf Landstraßen: Generelle Tempobegrenzung auf 70 bis 80 km/h, je nach Straßenzustand
Barrieren in Fahrbahnmitte an kritischen Stellen, um Frontalzusammenstöße zu verhindern
Innerorts: Tempo 30, 40, 50 je nach Gegebenheiten
Fest installierte Radarkameras, sporadisch mal an, mal aus Bei Zebra-Streifen immer 30 km/h, mit Radarkameras
Alkoholverbot für Autofahrer/innen
Erkenntnisse aus Unfallstudien
Bei Tempo 30 innerorts überleben 90% der angefahrenen Fußgänger / Radfahrer einen Unfall.
Bei 50 km/h sterben sie in 80% der Fälle
Auf Landstraßen: Bei Frontalzusammenstößen über 80 km/h sinken Überlebenschancen drastisch
Nicht die Verkehrsteilnehmer müssen für Sicherheit sorgen, sondern das Verkehrssystem
2. Geschichte der Tempolimits und Todesfälle in der BRD
Zur Geschichte der Geschwindigkeitsbegrenzungen in der BRD
Titelgeschichte des SPIEGEL, 42/1956:
Zitat ADAC, im Einklang mit Autoindustrie und Politik (bis auf Oskar Rümmele, CDU):
“Der Fortschritt der Technik hat zweifellos dazu beigetragen, das menschliche Leben zu erleichtern und zu verlängern, aber der Fortschritt der Zivilisation kostet auch Opfer. Das ist die schmerzliche Kehrseite, aber man sollte sie nicht dramatisieren.”
Geschichte der Tempobegrenzung in der BRD (2)
Ab 1956: 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, zuvor galt die Regel “Angepasstes Fahren”, was so viel wie “Tempo nach Gutdünken” heißt.
Ab 1972: Tempo 100 km/h auf Landstraßen
Ab 1974: Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf Autobahnen
1983: erstmals Modellversuche mit 30 km/h
Geschichte der Todesfälle im Autoverkehr in BRD
Anfang 1970er Jahre: jeden Tag im Mittel 54 Tote 1970: 19.224 Tote, 531.795 Verletzte im Jahr ! 2014 starben 9 Menschen täglich, insgesamt 3.368
Wir akzeptieren immer noch jedes Jahr ein 9/11 im Straßenverkehr
als unvermeidlichen Kollateralschaden !
Jeder Tote ist einer zuviel (Kurt Eisner)
Weltweite Todesfälle im Vergleich:
3. Unfälle und Unfallursachen in BY
Unfallzahlen von 2015 in BY, vgl. zu 2014
- Überhöhte Geschwindigkeit
- Auto von Fahrbahn abgekommen
- Missachten von Vorfahrt
- Alkohol
Beispiel: Mehrere Faktoren im Spiel (aus STA-Merkur vom 22.06.2016):
Quelle: Autobahndirektion Südbayern, Polizeipräsidium Oberbayern Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
4. Geht “Vision Zero” auch in Bayern? Unsere Vorschläge für Modellversuch
Zunächst mal grund(ge)s(e)tzlich. Es gibt das Grundrecht eines jeden auf Leben und körperliche Unversehrtheit: ( GG, Art. 2, Abs. 2). Das heißt, der Staat und seine demokratischen Organe sind in der Bringschuld.
Ziele des AK “Vision Zero” im Kreis Starnberg
- Wir schlagen Regierung und Behörden ein Experiment auf 1-3 Jahre vor, mit dem Ziel, Todesfälle und schwere Verletzungen gegen null zu drücken.
- Auswertung von Unfällen mit Zielsetzung, konsequente Vermeidungsstrategien zu entwickeln
- Beobachtungen kritischer Verkehrsflächen, um proaktiv Unfallvermeidungsmaßnahmen zu entwickeln
- Mehr Kontrollen ohne Vorankündigung, mobil oder mit fest installierten Kameras
- Zunächst: Vorgehen nach Pareto-Prinzip: 80% der Ziele mit 20% Aufwand erreichen
Vorschläge für Ortschaften
- Einrichtung von Tempo-30 und – 40-Zonen in Kommunen soll — auch auf Staatsstraßen — allein der kommunalen Selbstverwaltung obliegen, so wie in Baden-Württemberg und Thüringen
- diese Zonen kontrollieren
- vermehrt Begegnungszonen schaffen
- Zebrastreifen mit 30 km/h und Geschwindigkeitskontrolle
- “Vorfahrt” für Fußgänger
am Beispiel der Stadt Graz:
- 80% der Fußgänger, 65% der Autofahrer befürworten Maßnahme mehr Sicherheit besonders für Fußgänger und Radfahrer
- weniger Schadstoffe und Lärm und damit verbesserte Nachtruhe weniger Stress für alle
- weniger aggressives Fahrverhalten
- Verkehrsfluss bei 30 km/h nur ca. 8% langsamer als bei 50 km/h
- Beispiel Schweiz, Prognos Studie (2001):
Auswirkungen einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 innerorts auf die Unfallzahlen in der Schweiz:
Halbierung der tödlichen Unfälle nach einfachen baulichen Maßnahmen!
Vorschläge für Landstraßen:
- Auf Landstraßen in STA: 70 bis 80 km/h generell ausgeschildert: wie vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat 2015 empfohlen
- Zebrastreifen wo notwendig, mit 30 km/h und Radar
- “Vorfahrt” für Fußgänger
- gefährliche Stellen auf Landstraßen identifizieren und proaktive, unfallverhindernde Maßnahmen vorschlagen, wie
- reduziertes Tempo mit Kontrollen an schmalen, kurvigen Straßen, z.B. zwischen Drößling und Perchting
- Überholverbot bei Kreuzungen, Einmündungen. z.B. Einmündung Seestr. in Inninger Str., Hechendorf
- auf gut ausgebauten, übersichtlichen Landstraßen kann auch 90 oder 100 km/h explizit ausgeschildert werden
- 130 km/h von München bis GAP, um die Entwicklung der Unfälle zu analysieren
- Reduktion von CO2-Emissionen und Energieverbrauch
https://www.htwsaar.de/forschung-transfer-neu/forschung-transfer/publikationen/berichte/ingwi/studie-zur- reduzierung-der-co2-emissionen-durch-eine-geschwindigkeitsbegrenzung-auf-bab
Eine Autobahn ist keine Rennstrecke!
Kein deutscher und kein ausländischer Fahrer lernt in der Fahrschule, Autos bei beliebig hohem Tempo korrekt zu hantieren, insbesondere nicht in Notsituationen
Kommentar aus der SZ vom 15.6.2016: Pistorius, SPD-Niedersachsen, verlangt zurecht drastische Strafen
- Reflektoren oder selbstreflektierende Kleidung wie in Finnland für Fußgänger und Radfahrer
- NULL Promille Alkohol (bei 0,5 Promille: doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit in einen Unfall verwickelt zu werden)
Konkrete technische Verbesserungen im KFZ
- Neue Assistenzsysteme im Auto
Fahrzeuge mit Notbremsassistenten vermeiden 38% der Auffahrunfälle im Vergleich zu adäquaten Modellen ohne (Quelle: Euro NCAP-Crashtest Organisation). Neue Generationen davon greifen auch bei höheren Geschwindigkeiten und erkennen einscherende KFZ.
“Mit derart ausgerüsteten Autos könnten künftig ca. 67% aller Auffahrunfälle vermieden werden.” (Quelle: Johann Gwehenberger, Unfallforschung der Allianz)
Sollte Grundausstattung bei neuen PKW und LKW werden!
Es geht um
- Menschenleben und Eigentum
- Reduktion von CO2- und NOx-Emissionen, Feinstaub, Spritverbrauch
- Einen gleichberechtigten und zivilen Umgang unter allen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern
Es geht NICHT um
- Gängelei der Autofahrer
- Abzocke des Staates bei verkehrswidrigem Verhalten
6. Welche rationalen Gegenargumente gibt es?
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