Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben. Unterschiede und Abweichungen werden von der Gesellschaft weder in Frage gestellt noch als Besonderheit gesehen. So einfach formuliert und doch so schwer umzusetzen. Marian Indlekofer, Referent für die Belange von Menschen mit Behinderung beim VdK Bayern, hat zu Beginn die Begrifflichkeit zurechtgelegt: was bedeutet Exklusion, Separation und Integration und wie verhält sich dazu die Inklusion. Schwerpunkt der Ausführungen lag auf dem gemeinsamen Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Seit die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland geltendes Recht wurde haben sich hier die Rahmenbedingungen, hat sich aber nicht zwangsläufig auch die Realität verbessert.

Die konkrete Situation in Seefeld hat Frau Seibold aufgezeigt. In der Gemeinde wird viel für Kinder gemacht, es gibt aber eine Nebenwelt für Behinderte, in der es deutlich schlechter aussieht: Kindergartenbesuch nur in Gilching möglich (weil Ablehnung am Ort), gar kein Versuch mehr zur Einschulung im Ort, sondern gleich Anfragen in anderen Gemeinden oder in Privatschulen usw. Bedenklich ist auch, dass die Gemeinderäte nicht mehr als Ansprechpartner wahrgenommen werden, sondern die Vertröstungen durch die Gemeindespitze so effektiv sind, dass man nur mehr außerhalb der Gemeinde nach Lösungen sucht.

Ein erster Schritt: unsere Gemeinderäte werden die Verwaltung auffordern, insbesondere Informationen über die aktuelle Situation beim Übergang vom Kindergarten zur Einschulung zu liefern.

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