von Dr. Sven Nissen-Meyer und Ernst Deiringer

In einer öffentlichen Runder Tisch-Sitzung der Agenda Arbeitskreis Verkehr/Verkehrssicherung zum Thema barrierefreier Bahnhof Seefeld-Hechendorf am 10.06.2015 hat die SPD ein mögliches Konzept vorgestellt. Es ist der schon bekannten Lösungsvariante “Süd” ähnlich. In seiner technischen Ausführung kann es jedoch als preisgünstige Lösung für eine Übergangszeit bis zum endgültigen barrierefreien Ausbau durch die Bahn dienen. Einem neuerlichen Schreiben des Innenministeriums zufolge ist allerdings ein solcher Umbau des Bahnhofs Seefeld-Hechendorf bislang in keinem Ausbauprogramm enthalten.

Dieser Runder Tisch, mit Teilnahme von Herrn Bürgermeister Gum, wurde quasi als Nachlese zur Bahnhofs-Demonstration am 7.05.2015 durch Frau Gemeinderätin Senft organisiert. Nach der durch Frau Senft vorgestellten Chronologie zum Thema, bis zurück ins Jahr 2007, hat die SPD ihr Konzept als Tischvorlage verteilt. Als Reaktion wurden erwartungsgemäß zum einen die Gegenargumente der Bahn auf die früher vorgeschlagene Lösungsvariante “Süd“ genannt. Zweitens wurde der erschwerende Umstand genannt, dass unserer Gemeinde nie einen entscheidungskompetenten Vertreter der Bahn als Ansprechpartner genannt bekommen hat.

Es gibt jetzt jedoch vage Gründe zur Hoffnung. Erstens ist in dem genannten Schreiben des Ministeriums ein Wohlwollen des Innenministeriums dem Ausbau gegenüber zu vernehmen, zumal die Gemeinde sich zur Mitfinanzierung der Maßnahme bereit erklärt hat. Zweitens sind die ablehnenden Gründe der Bahn nicht plausibel nachvollziehbar, wie in der Sitzung befunden wurde, da deren Grundannahmen z.T. bei uns nicht zutreffen. Drittens gibt es genügend Beispiele, bei denen die Vorschriften nicht exakt eingehalten werden. Das dokumentiert somit, dass die Bahn gewisse Ermessenspielräume in der Auslegung der Vorschriften hat. Zuletzt benennt jetzt das Innenministerium einen Ministerialrat, mit dem die Gemeinde das Thema diskutieren kann und der entscheidungskompetent gegenüber der Bahn auftreten kann.

Jetzt geht es darum, wann die Bahn die Maßnahme nach den eigenen Vorstellungen (Erfüllung aller geltenden Vorschriften) in Angriff nimmt. Der Eindruck besteht, dass dies nicht vor 2023 geschehen wird. Das sind noch acht lange Jahre. Gegebenenfalls drängt die SPD darauf, den Ministerialrat davon zu überzeugen, eine kostengünstige, technisch wenig aufwändige Interimslösung unter Ausnutzung von Ermessenspielräumen zu realisieren.

Ein solches Konzept wird auf den nachfolgenden Seiten skizziert.

Die Skizze stellt dar, wie eine eingebaute Rampe sich einfügen würde

Die Skizze stellt dar, wie eine eingebaute Rampe sich einfügen würde

Anmerkungen

  • 2 Rampen neben dem Treppenhaus mit Zugang zum Bahnsteig neben dem Sockel böten Platz für Gegenverkehr von Rollstuhlfahrern
  • Die Rampen hätten eine Neigung von weniger als 6 Prozent.
  • Fahrgäste wären dort durch den Zaun vor dem Zug geschützt.
  • Die Sicherheit von Fußgängern wäre hierdurch besser gewährleistet als aktuell bei der Straßenschranke an der Lindenallee (die auch von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird), da der Lokführer Fußgänger beim Anfahren voll im Blick hätte.
  • Dieser Vorschlag stellt eine 8-jährige Interimslösung dar bis zum endgültigen Ausbau des Bahnhofs mit Spreizung der Gleise (2023 oder 2030?)
  • Es gibt Präzedenzfälle: z.B. hat der Bahnhof Buchloe eine Rampe in die Unterführung mit 33 Prozent Neigung und ist nur 1,34 m breit.
  • Die Ausführung einer solchen Lösung könnte preisgünstig komplett aus verzinktem Stahl/Eisen sein, in der Werkstatt vorgefertigt und vor Ort montiert werden.

Und so könnte man sich die Rampe in etwa vorstellen.

Hier beispielhaft eine Rampe aus verzinktem Material

Hier beispielhaft eine Rampe aus verzinktem Material

Natürlich bräuchte man Regeln, die sicherstellen, dass die Fahrgäste gefahrlos passieren können. Diese Regeln haben wir in der folgenden Darstellung zusammengestellt. Wenn Sie mit der Maus über das Bild fahren, erscheint ein runder roter Kreis, klicken Sie diesen an, und Sie erhalten eine Großdarstellung der Regeln.

Regeln für das Schließen und Öffnen der Fußgängerschranke

Regeln für das Schließen und Öffnen der Fußgängerschranke

Auch bei der Umsetzung dieser Lösungsvariante müsste natürlich gewährleistet sein, dass die Bahn mittelfristig einen endgültigen Umbau durchführt, u.a. mit der Erhöhung des Bahnsteigs auf Türschwellenhöhe der S-Bahnzüge.

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