In den letzten Monaten geistern diese drei Abkürzungen durch die Presse und die politischen Diskussionen. Sehr wenige Leute kennen die tatsächlichen Inhalte der in Verhandlung bzw. vor der Ratifizierung befindlichen internationalen Abkommen. Alles wird mit hoher Geheimhaltungsstufe verhandelt. Da stellen sich mir eine ganze Reihe von Fragen …

Wem nutzen die Abkommen, wem schaden sie?

Was geschieht, wenn sie nicht in Kraft treten?

Woher kommt der Handlungsdruck, diese Abkommen zu schließen?

Was sind die tatsächlichen Inhalte?

Warum diese Geheimniskrämerei?

Gibt es möglicherweise wichtigere Themen für internationale Abkommen?

Vor einem Versuch, diese für mich offenen Fragen zu beantworten, hier eine kurze Erläuterung der Begriffe:

TiSA: Trade in Services Agreement; in Verhandlung befindliches Abkommen, mit dem – zwischen 23 Verhandlungspartnern, darunter die USA und die EU – Regeln für den Handel und Dienstleistungen, auch im Rahmen der Daseinsvorsorge, vereinbart werden sollen.

CETA: Comprehensive Economic and Trade Agreement; ein verhandeltes, vor der Ratifizierung stehendes Handels- und Investitionsabkommen zwischen Kanada und der EU.

TTIP: Transatlantic Trade and Investment Partnership; ein in Verhandlung befindliches Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der EU.

Aus Gründen der aktuellen Brisanz will ich mich hier auf die beiden Abkommen CETA und TTIP beschränken. CETA gilt de facto als Vorlage für TTIP. Sie verfolgen schwerpunktmäßig dieselben Ziele, nur mit unterschiedlichen Partnern. Das TiSA-Abkommen weist aus meiner Sicht die gleiche Brisanz auf.

Die Nutznießer

Schon anhand der Namen und der beteiligten Partner ist zu erkennen, dass weltweit agierende Konzerne die Hauptnutznießer sein sollen. In dem vom BWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) kommentierten Verhandlungsmandat der EU-Kommission werden im Geltungsbereich ganz klar die Liberalisierung beim Handel und den Dienstleistungen sowie die Öffnung der Märkte genannt. Auch bei den angestrebten Zielen wird die Ausweitung von Handel und Investitionen unter den Vertragspartnern genannt. So ist auch in einer gemeinsamen Erklärung von BDA*, BDI*, DIHK* und ZDH*) zu TTIP vom 04.11.2014 zu lesen: “Der Abbau von Handels- und Investitionsbarrieren im transatlantischen Markt sichert und schafft Arbeitsplätze in unseren Unternehmen.” Im selben Papier wird auch die Hoffnung geäußert, durch “…den Verzicht auf doppelte Produktzulassungen, Testverfahren und Konformitätsprüfungen erheblich Kosten vermeiden” zu können.

Nach einer von der EU in Auftrag gegebenen Studie des CEPR-Institutes (Centre for Economic Policy Research) soll durch das TTIP-Abkommen ein “Wachstumsschub” von jährlich 0,05% – ohne zusätzlichen Beschäftigungseffekt – in den nächsten 20 Jahren eintreten! Laut einer Ifo-Studie soll der Beschäftigungseffekt immerhin bei 0,03 bis 0,05% pro Jahr liegen. Und für ein derart “gewaltiges” Wachstumsversprechen wollen Nationalstaaten ihre Gesetzgebung in Frage stellen lassen.

Weichmacher für Schutzklauseln

Wenn es jedoch um die Anerkennung von Umwelt-, Arbeitsschutz und Verbraucherschutzregeln geht, sind im oben genannten Verhandlungsmandat interessanterweise als Weichmacher Formulierungen wie “sollte”, “darauf abzielen” oder “anstreben” gewählt. So soll z. B. angestrebt werden, Einhaltung von Normen in den Bereichen Umwelt und Arbeit zu gewährleisten. Unter den allgemeinen Grundsätzen wird auf das Engagement der Vertragspartner für den Beitrag des internationalen Handels zu einer nachhaltigen Entwicklung in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension verwiesen.

Der Investitionsschutz – und wem er schadet

Beim Investitionsschutz werden höchstes Liberalisierungsniveau und höchste Schutzstandards angestrebt. Neben dem ungehinderten Kapitaltransfer durch Investoren sollen diese auch mit der Androhung effektiver Entschädigung vor direkter und indirekter Enteignung geschützt werden. Über Gesetzgebungsverfahren sowie Verordnungen bis hinunter auf kommunale Ebenen in den Mitgliedsstaaten – auch wenn es sich um legitime Gemeinwohlziele handelt – schwebt nach dem Abschluss dieses Abkommens immer das Damoklesschwert von Entschädigungsforderungen.

Zudem sollen anhängige Klagen von Investoren gegen Nationalstaaten von Schiedsgerichten mit höchst zweifelhafter Besetzung – und dazu noch ohne Revisionsmöglichkeiten – entschieden werden. Für diese Schiedsgerichte, die schon bei zahlreichen derartigen Abkommen in Aktion traten, gibt es keinerlei international festgelegte und anerkannte Regelungen. An dieser Stelle hegen offensichtlich auch die Vertreter der deutschen Industrie grundlegende Bedenken. In ihrer oben erwähnten Stellungnahme führen sie aus: “EU-Kommission und US-Regierung können die TTIP-Verhandlungen nutzen, Defizite in bestehenden Investitionsschutzverträgen und bei Schiedsgerichtsverfahren zu ermitteln und Reformen umzusetzen.”

Einige von der UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) veröffentlichte Zahlen sind recht aufschlussreich: Bei 57% der veröffentlichten Verfahren vor Schiedsgerichten waren Entwicklungsländer beklagt, bei 27% Industrieländer. Die Kläger kamen zu 85% aus Industrieländern, zu 13% aus Entwicklungsländern. Die höchste Entschädigungssumme von 1,77 Mrd. US$ erzielte in einem solchen Schiedsverfahren 2012 der Ölkonzern Occidental gegen Argentinien. Dieser Betrag ist von der gesamten argentinischen Bevölkerung aufzubringen. Daraus ist leicht zu ersehen, wo die Benachteiligten dieser Abkommen zu finden sind. Die USA haben interessanterweise noch keines der insgesamt 13 bis 2013 gegen sie angestrengten Verfahren verloren.

Aus meiner Sicht ist die gesamte Regelung zum Schutz der Investitionen verfassungswidrig. Es kann nicht sein, dass ein Abkommen geschlossen wird, in dem nur einem Partner ein Klagerecht eingeräumt wird und diese Klagen vor dubios zusammengesetzten Schiedsgerichten – ohne Revisionsmöglichkeit – verhandelt werden. Hier wird außerhalb der nationalen Gesetzgebung eine eigene Gerichtsbarkeit errichtet.

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Verhandlungsdruck

Vor diesem Hintergrund liegt der Schluss nahe, dass der Abschluss der Abkommen CETA und TTIP im Rahmen einer verstärkten wirtschaftlichen Globalisierung darauf hinaus läuft, die Macht internationaler Konzerne, Investoren und Geldinstitute zu stärken, und zwar zu Lasten von Nationalstaaten sowie des Durchschnittsbürgers. Daher auch der massive Druck dieser Unternehmen, die Abkommen zügig zum Abschluss zu bringen. Durch eine weitere Steigerung von Waren- und Kapitalverkehr häufen einige Superreiche noch mehr Geld an. Der Normalbürger hat dann nach einem Bericht der SZ vom 05.01.2015 – als “kleine Entschädigung” – die Wahl, ob er den Schwarzwälder Schinken aus Kentucky oder dem Schwarzwald, den Holländischen Gouda aus Arkansas oder Holland verspeisen will.

Risiken und Nebenwirkungen

Die Befürworter der Abkommen schwärmen immer nur von den großen Vorteilen. Ihnen sei die Lektüre des bereits 1986 veröffentlichten Buches “Risikogesellschaft” von Ulrich Beck, dem kürzlich verstorbenen, in ganz Europa anerkannten Soziologen empfohlen. Darin beschreibt er vorausschauend das komplexe Gewirr von Optionen und Risiken der Globalisierung. Diese Globalisierung wird durch CETA und TTIP weiter vorangetrieben. So, wie sich nach der Beschreibung von Beck der Smog und die Radioaktivität überallhin verteilt, werden von Arbeitslosigkeit nicht nur Ungebildete, sondern alle Bildungsschichten betroffen werden. Diese Entwicklung ist heute schon zu beobachten.

Aus meiner Sicht bergen diese Abkommen noch eine weitere Gefahr in sich. Wenn ich die Entwicklung aller Pflanzen und Tiere betrachte, stelle ich eine überwältigende Vielfalt von Überlebensstrategien fest. Und alle Strategien, so unterschiedlich sie auch sein mögen, tragen immer zur Erhaltung der speziellen Art und zur Funktion des Gesamtsystems bei. Ein solches System ist sehr fehlertolerant. Mit diesen Abkommen sollen – nur, damit global agierende Konzerne noch reicher werden, als sie schon sind – eine riesige Anzahl von spezifischen Vorgehensweisen und Regelungen vereinheitlicht werden. Darin sehe ich ein großes Risiko für die Funktionsfähigkeit und Fehlertoleranz des gesamten Wirtschafts- und Handelssystems, da es bei auftretenden Fehlern und Problemen nicht hinreichend flexibel reagieren kann.

Weltweite Herausforderung

Hauptsächlich verursacht durch unsere Industriegesellschaft und die Globalisierung der Wirtschaft stehen wir derzeit vor den folgenden, viel größeren Herausforderungen. Wir sind dabei, durch die massive Anhäufung von Treibhausgasen in unserer Atmosphäre einen irreversiblen Treibhauseffekt zu erzeugen. Laut IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)-Bericht stieg zwischen 2000 und 2010 der jährliche von Menschen verursachte Ausstoß von Treibhausgasen um 10 GtCO2eq auf 49GtCO2eq an. 14% (7GtCO2eq) davon entfällt auf den Transportsektor, eine direkte Folge der Globalisierung. Der Anstieg der Meereshöhe, die weltweite Abschmelzung der Gletscher und Wetteranomalien sind inzwischen so deutliche Anzeichen für diese Entwicklung, dass es kaum noch ernst zu nehmende Stimmen gibt, die Aussagen der Klimaforscher vom IPCC in Frage stellen. Ganz aktuell war das vergangene Jahr 2014 in Europa das wärmste seit den regelmäßigen Temperaturaufzeichnungen im Jahr 1881. Auf diesem Feld hätten alle Personen, die sich in den letzten Jahren mit den Handelsabkommen beschäftigt haben, eine große Aufgabe zum Nutzen und Wohle der gesamten Menschheit zu lösen.

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Quelle: IPCC-Bericht 2014

Geheimhaltung

Ein letzter Punkt soll noch einen aus meiner Sicht sehr wichtigen Aspekt beleuchten. Im oben genannten Verhandlungsmandat steht unter Ziffer 35 noch ein sehr aufschlussreicher Satz: “Die Kommission führt außerdem im Laufe der Verhandlungen einen regelmäßigen Dialog mit allen einschlägigen Akteuren der Zivilgesellschaft.” Das Gegenteil wird praktiziert. Selbst Bundestagsabgeordnete, die sich per Mandat mit dem Thema befassen, werden in ihrem Informationsauftrag behindert. Sie dürfen Dokumente mit Verhandlungsergebnissen nur lesen, keine Notizen bzw. Kopien anfertigen und gelesene Informationen nicht weitergeben. Sollen da irgendwelche Ergebnisse festgezurrt werden, von denen die breite Öffentlichkeit nichts erfahren darf? Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Fazit

Für mich gibt es nur einen Weg: Alle Schritte zum Abschluss dieser Abkommen sofort ersatzlos einstellen. Wenn überhaupt eine Notwendigkeit gesehen wird, neue Handelsabkommen abzuschließen, sind im Verhandlungsmandat einige wenige grundsätzliche Ziele zu definieren. Das Abkommen muss für alle beteiligten Partner faire Bedingungen gewährleisten, die Vereinbarungen dürfen keine negativen Auswirkungen gegenüber Dritten entfalten und jede einzelne Regelung muss auf die Zukunftsfähigkeit der Menschheit – andere sagen Enkelfähigkeit – ausgerichtet sein. Bestrebungen wie Wirtschaftswachstum, höheres Einkommen oder Ausweitung des Handelsvolumens entfalten eine kontraproduktive Wirkung auf diese Ziele. In abgewandelter Form bedeutet dies eine Erfüllung des kategorischen Imperativs von Kant: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Bereits in Kraft befindliche Abkommen – da gibt es offensichtlich schon sehr viele – sind auf die Erfüllung der oben genannten Ziele zu überprüfen, ggf. zu modifizieren oder zu annullieren.

Ernst Deiringer

*) BDA: Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände; BDI: Bundesverband der Deutschen Industrie; DIHK: Deutscher Industrie- und Handelskammertag; ZDH: Zentralverband des Deutschen Handwerks

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